Pflege zu Hause? Extra 1.600 EUR vom Staat

Korrekturen und Vorschläge:
Ihr glaubt, in einem Artikel von uns einen Fehler oder eine Ungenauigkeit gefunden zu haben? Das brennt euch in den Augen? Oder kennt ihr ein spannendes Thema das hier fehlt? Wir freuen uns über jeden Hinweis und danken vielmals für eure Benachrichtigung.

Kennzeichnung: Allenfalls hier verwendeten Marken sind Eigentum der jeweiligen Markenrechtsinhaber und dienen lediglich der Beschreibung. Ebenso ist dieser Artikel und seine Verlinkungen redaktioneller Natur und die Verwendung von Wort- und Bildmarken dient ebenfalls nur der Beschreibung. Werbung ist als solche gekennzeichnet.

Bild- und Medienquelle: Falls nicht gesondert gekennzeichnet – elements.envato.com (eigenes Archiv). Wir können keine Haftung für Inhalte Dritter übernehmen, im übrigen gelten unsere Nutzungsbedingungen unter Datenschutzverordnung.

1.612,- EUR vom Staat

Das die pflegenden Angehörigen auch Hilfen nötig haben, ist unter Forschern längst unstrittig. Vielfach wurde nachgewiesen, dass häusliche Pflege ein enormes Gesundheitsrisiko darstellt.
Kein Wunder: In einer Studie der Berliner Charité berichteten mehr als die Hälfte dieser Angehörigen, eigenen Interessen nur noch selten oder gar nicht mehr ruhigen Gewissens nachgehen zu können. Jede zweite Pflegeperson muss den Nachtschlaf unterbrechen. Und bei gut einem Drittel hat sich die Lebenszufriedenheit verringert.

Die Leistung

Und genau für den Fall, dass die pflegenden Angehörigen selbst einmal krank werden, in den Urlaub fahren möchten oder einfach mal eine Verschnaufpause brauchen, gibt es die Möglichkeit bis zu 1.612,- EUR (Stand 2019) von der Pflegekasse zu bekommen.

Das nennt sich Verhinderungspflege, und mit diesem Geld kann man Dritte beauftragen, um für die Zeit der eigenen Abwesenheit die Betreuung des zu Pflegenden bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr sicher zu stellen.
Für den Zeitraum der Verhinderungspflege wird zwar die Hälfte vom eigentlichen Pflegegeld abgezogen, aber das sind in der niedrigsten Stufe eh nur 61,50 EUR und in der höchsten 364,00 EUR. Unterm Strich rechnet es sich auf jeden Fall.

Versicherte sämtlicher Pflegestufen haben darauf Anspruch. Die einzige Bedingung: Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben.

Eigentlich skandalös

Offensichtlich scheint die Unwissenheit bei den Betroffenen sehr groß zu sein, denn laut einer Statistik des Gesundheitsministeriums nahmen nur 106 700 Betroffene diese Hilfe in Anspruch. Das sind gerade mal 5,4 Prozent.
Hochgerechnet ließen sich die pflegende Angehörige dadurch Hilfen im Wert von unglaublichen 2,86 Milliarden EUR entgehen, obwohl es sehr einfach ist an diese Mittel zu kommen. Und für diese Summe können viele Angehörige tollen Urlaub machen.

Weitere Leistungen

Seit Januar 2015 gibt es auch Geld für Haushaltshilfen – und zwar pro Pflegefall bis zu 104 Euro im Monat. Bisher hatten darauf nur Demenzkranke Anspruch, sie erhalten nun bis zu 208 Euro

Umgerechnet stehen damit jedem Pflegebedürftigen pro Monat bis zu 14 Stunden Hilfe beim Putzen, Einkaufen oder Wäschewaschen zu. Und wer möchte, kann auch noch bis zu 40 Prozent seiner Pflegesachleistungen gegen solche Alltagserleichterungen eintauschen.

Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege verrechnen?

Für die Ersatzpflege kann auch noch 50 % der Kurzzeitpflege angerechnet (kombiniert) werden, sofern für diesen Betrag im laufenden Kalenderjahr noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde. Somit würde sich der bereitgestellte Betrag für die Verhinderungspflege von 1.612 EUR auf 2.418 EUR erhöhe

Das bedeutet, am besten heute noch einen Antrag stellen und Leistung kassieren.

Kommentar: Es bereitet uns immer eine Freude auf Dinge hinzuweisen die dem Leben nützlich sind. Unser kleiner Beitrag zur einer aufgeklärten Gesellschaft.


Meinungsumfrage

  • Ich würde es besser finden wenn die Versicherung aktiv aufklärt (0%, 0 Votes)
  • Ist mir egal, ich habe eh keine Zeit für soviel Bürokratie (0%, 0 Votes)
  • Ich finde, die Leistung müsste es automatisch geben (0%, 0 Votes)
  • Ich finde, es müsste mehr sein (0%, 0 Votes)

Total Voters: 0

Wird geladen ... Wird geladen ...

Korrekturen und Vorschläge:
Ihr glaubt, in einem Artikel von uns einen Fehler oder eine Ungenauigkeit gefunden zu haben? Das brennt euch in den Augen? Oder kennt ihr ein spannendes Thema das hier fehlt? Wir freuen uns über jeden Hinweis und danken vielmals für eure Benachrichtigung.

Kennzeichnung: Allenfalls hier verwendeten Marken sind Eigentum der jeweiligen Markenrechtsinhaber und dienen lediglich der Beschreibung. Ebenso ist dieser Artikel und seine Verlinkungen redaktioneller Natur und die Verwendung von Wort- und Bildmarken dient ebenfalls nur der Beschreibung. Werbung ist als solche gekennzeichnet.

Bild- und Medienquelle: Falls nicht gesondert gekennzeichnet – elements.envato.com (eigenes Archiv). Wir können keine Haftung für Inhalte Dritter übernehmen, im übrigen gelten unsere Nutzungsbedingungen unter Datenschutzverordnung.

Melde dich über unser Registrierungs Tool an und werde Teil der Community.